Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Allgemeines
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung in vollem Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern.

3. Versand
Alle Preise und Angebote sind ab Fabrik. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden dem Käufer berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.

4. Lieferfristen
Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezüglich Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.

5. Abrufe
Waren, welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens 2 Wochen, vom Tag der Bestätigung an gerechnet, abzunehmen.

6. Beanstandung
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgetragen werden. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eintreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unsere Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus sofort oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab.

8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar Brutto innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird nicht gewährt. Zahlungen, auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen eine Vollmacht vor.

9. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtig Gründen sind, Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten diese Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig.

10. Auskunft
Am Telefon oder über das Internet gegebene Auskunft über Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Gültig sind nur schriftliche Mitteilungen

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

Irrtürmer und Änderungen vorbehalten.